Zur Gewährleistung der technisch jeweils bestmöglichen Signalübertragung einerseits, aber auch um andererseits für die rasante Entwicklung im digitalen Medienangebot voll gerüstet zu sein, ist die Installtion für den Fernseh-Kabelempfang innerhalb eines Hauses für jede abgeschlossene Wohnung wie folgt auszuführen:

  • Jede abgeschlossene Wohnung ist einzeln von einer zentralen Stelle, Nähe Hausübergabepunkt (HÜP), zu versorgen (sternförmige Verkabelung).
  • Der Verteilerpunkt (HÜP) muß jederzeit zugänglich sein.
  • Die Anschlußdosen innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung können in Reihe durchgeschaltet werden.
  • Zweckm. auch hier sternf. Verkabelung.
  • pro abgeschlossener Wohnung ist die maximale Anzahl von Anschlußdosen auf 5 Stück zu begrenzen.
  • Bei mehr als 5 Anschlußdosen innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung, ist eine weitere seperate Anschlußleitung von dem Hausübergabepunkt (HÜP) erforderlich.
  • Die Wohnungszuleitungen sind nahe dem Hausübergabepunkt eindeutig wohnungsbezogen dauerhaft zu kennzeichnen.
  • Es gelten weiterhin die einschlägig bekannten DIN- und VDE-Vorschriften.
  • Alle Bauteile müssen ein Schirmungsmaß von < 75dB (30 : 470 MHz) besitzen.