| Zur Gewährleistung
der technisch jeweils bestmöglichen Signalübertragung einerseits, aber
auch um andererseits für die rasante Entwicklung im digitalen Medienangebot
voll gerüstet zu sein, ist die Installtion für den Fernseh-Kabelempfang
innerhalb eines Hauses für jede abgeschlossene Wohnung wie folgt auszuführen:
- Jede abgeschlossene
Wohnung ist einzeln von einer zentralen Stelle, Nähe Hausübergabepunkt
(HÜP), zu versorgen (sternförmige Verkabelung).
- Der
Verteilerpunkt (HÜP) muß jederzeit zugänglich sein.
- Die
Anschlußdosen innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung können in Reihe
durchgeschaltet werden.
-
Zweckm. auch hier sternf. Verkabelung.
- pro
abgeschlossener Wohnung ist die maximale Anzahl von Anschlußdosen auf 5
Stück zu begrenzen.
- Bei
mehr als 5 Anschlußdosen innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung, ist eine
weitere seperate Anschlußleitung von dem Hausübergabepunkt (HÜP)
erforderlich.
- Die
Wohnungszuleitungen sind nahe dem Hausübergabepunkt eindeutig wohnungsbezogen
dauerhaft zu kennzeichnen.
- Es
gelten weiterhin die einschlägig bekannten DIN- und VDE-Vorschriften.
- Alle
Bauteile müssen ein Schirmungsmaß von < 75dB (30
: 470 MHz) besitzen.
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