AGB

Bestimmungen zur Nutzung Breitband-Kabelanschluss (AGB)

  1. Leistungen der Medicom

MEDICOM schließt die Wohnung des Auftraggebers bzw. Anschlussnutzers durch Errichtung einer privaten Breitband-Verteilanlage (PBV**) und eines Breitband-Wohnungsanschlusses (BWA*) inklusive einer Anschlussdose an. Die Leistungen der MEDICOM umfassen alle gegenwärtigen ortsüblichen und zusätzlichen Fernseh- und Hörfunkprogramme, die über Kabel oder Satellit in das Breitband-Verteilnetz eingespeist werden und zu deren Verteilung MEDICOM technisch und rechtlich in der Lage ist.

MEDICOM trägt dafür Sorge, dass die PBV und der BWA für die Versorgung mit den Fernseh- und Hörfunkprogrammen, die über Kabel oder Satellit in das Breitband-Verteilnetz eingespeist werden, und zu deren Verteilung MEDICOM technisch in der Lage ist, entsprechend aufgerüstet sind.

MEDICOM trägt dafür Sorge, dass die PBV und der BWA für die Versorgung mit den Fernseh- und Hörfunkprogrammen in funktionsfähigem Zustand ist und wird die von ihr eingerichteten PBV und BWA laufend selbst oder durch beauftragte Fachunternehmen warten. Im Rahmen dieser Leistung beseitigt MEDICOM auf ihre Kosten alle Störungen an der PBV und dem BWA. Diese Verpflichtung der MEDICOM gilt jedoch nur soweit, als dass die PBV und die BWA von MEDICOM oder einem von ihr beauftragten Fach unternehmen errichtet worden sind.

Ausgenommen ist die Haftung der MEDICOM für Störungen und Schäden, die durch den Auftraggeber bzw. Anschlussnutzer, seine Hausangehörigen oder Dritte verursacht wurden, denen er Zugang zu seinem Grundstück bzw. seiner Wohnung gewährt. Dies gilt insbesondere für Störungen und Schäden, die durch Eingriffe in die PBV bzw. den BWA entstehen; die Beseitigung solcher Schäden und Störungen erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, auch wenn sie durch den Anschlussteilnehmer verursacht wurden.

  1. Leistungen Auftraggeber, Rechnungen, Entgelte

Der Auftraggeber zahlt, für die Leistungen der MEDICOM, eine einmalige Verwaltungsgebühr sowie ein monatliches Entgelt, entsprechend des umseitig unterzeichneten Auftrages. Das monatliche Entgelt ist jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats fällig, beginnend mit der Betriebsbereitstellung des BWA für den Auftraggeber bzw. Anschlussnutzer.

Erfolgt die Betriebsbereitstellung bis zum 15. eines Monats, so wird der angebrochene Monat zur Hälfte berechnet. Erfolgt die Betriebsbereitstellung nach dem 15. eines Monats, so beginnt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers mit dem Folgemonat.

Vorübergehende Beeinträchtigung der PBV berechtigen nicht zur Minderung der Entgelte.

Sind in Einzelfällen für die Errichtung des BWA ungewöhnlich hohe Installatiosaufwendungen notwendig, so werden diese nach gesonderter Vereinbarung separat in Rechnung gestellt.

Die Kabelentgelte werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Lastschriftrückbuchung trägt der Auftraggeber die anfallenden Bankgebühren. Pro Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr (Rücklastkosten) in Höhe von 5,00€ fällig. Erlischt das SEPA-Mandat aufgrund einer Lastschriftrückbuchung werden die fälligen Kabelentgelte auf 1/4 jährliche Rechnungsstellung im Papierformat

umgestellt. Für den Mehraufwand wird pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50€ berechnet.

MEDICOM stellt dem Auftraggeber kostenlos Rechnungen in elektronischer Form zur Verfügung (E-Mail-Rechnung, PDF). Zur Teilnahme am E-Rechnungsverfahren nennt der Auftraggeber der MEDICOM eine von ihm dauerhaft genutzten E-Mail-Adresse, die im MEDICOM -System hinterlegt wird. MEDICOM wird dem Auftraggeber sodann unter dieser E-Mail-Adresse die E-Rechnung übersenden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MEDICOM über Änderungen dieser E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Sofern die Übersendung der E-Rechnung nicht möglich ist, wird der Rechnungsdruck/die Rechnungsübersendung bis auf Meldung des Aufraggebers eingestellt.

MEDICOM ist berechtigt für jede gewünschte Rechnung in Papierform ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50€ zu erheben. Kunden, die bezüglich des MEDICOM- Vertrages zum Vorsteuerabzug gem. § 14 UStG berechtigt sind, erhalten auf Wunsch eine kostenlose Rechnung in Papierform.

Erteilt der Auftraggeber kein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt eine 1/4 jährliche Rechnungsstellung. Sofern die Rechnung nicht per Email zugestellt werden kann, wird hier pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50€ fällig.

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Entgelte in Verzug, so kann MEDICOM den BWA auf Kosten des Auftraggebers sperren; ist der Auftraggeber mit den Entgelten mehr als drei Monate im Verzug, so ist MEDICOM berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen; in diesem Fall werden die Entgelte für die verbleibende Vertragsdauer auf einmal zur Zahlung fällig.

MEDICOM ist berechtigt, die Entgelte bei Erhöhung ihres Leistungsangebotes oder ihrer Kosten anzupassen. Die Anpassung ist dem Auftraggeber einen Monat im Voraus mitzuteilen. Sollten sich die monatlichen Entgelte um mehr als 10 % (exklusive MwSt.) erhöhen, so kann der Auftraggeber diesen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung schriftlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn die Entgeltanpassung aufgrund einer Erhöhung der Portogebühren erfolgt.

Mit der Zahlung des monatlichen Entgeltes sind alle Leistungen der MEDICOM abgegolten; dem Auftraggeber entstehen keine Kosten für die Instandhaltung der PBV bis zur Errichtung eines BWA, noch Kosten für die Wartung der von der MEDICOM errichteten PBV.

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, auf seinem Grundstück bzw. in der Wohnung die Vorrichtung anbringen und alle Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Errichtung des BWA bzw. zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Erweiterung der PBV erforderlich sind.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MEDICOM die Installation zusätzlicher Anschlussdosen an eine von MEDICOM betriebenen PBV unverzüglich anzuzeigen.

Die Installation zusätzlicher Anschlussdosen hat fachgerecht und ohne Störungen für die PBV auf seine Kosten zu erfolgen. Wartung und Störungsbeseitigung für zusätzliche Anschlussdosen erfolgen kostenlos durch den Störungsdienst der MEDICOM, wenn die zusätzlichen Anschlussdosen durch das von MEDICOM, mit der Errichtung der PBV bzw. BWA beauftragte Fachunternehmen installiert werden.

Der Auftraggeber bzw. Anschlussnutzer ist verpflichtet, MEDICOM oder dem von ihr benannten Störungsdienst alle Störungen und Schäden an der PBV einschließlich des BWA unverzüglich anzuzeigen.

  1. Vertragsdauer, allgemeine Bestimmungen

Dieser Vertrag beginnt mit der Bereitstellung des BWA und wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht vorher mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Danach kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat, zum Monatsende gekündigt werden. Bei Umzug aus dem MEDICOM-Versorgungsgebiet gilt die Kündigungsfrist von 14 Tagen zum

Monatsende. Für den Umzug ist ein Nachweis zu erbringen. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Es gilt der Eingang/Poststempel der Kündigung.

Der Anschluss an das Breitbandverteilnetz wird hergestellt, sobald das Einverständnis des Grundeigentümers für die Errichtung der PBV vorliegt und die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.

MEDICOM hat jederzeit das Recht, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen zur ordnungsgemäßen Fortführung des Vertrages geeigneten Dritten zu übertragen.

Alle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch MEDICOM. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt

  1. Datenschutzerklärung

MEDICOM verarbeitet die zur Erbringung und Abrechnung der Dienstleistungen (Kabelanschluss) erforderlichen Bestandsdaten im gesetzlich zulässigen Rahmen. Daten, die uns im Vorfeld des Vertragsabschlusses mitgeteilt werden, werden zur vorvertraglichen Beratung und Vertragsbegründung genutzt. Bestandsdaten sind Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung

oder Beendigung eines Vertrages erhoben und verarbeitet werden. Zu den Bestandsdaten gehören Angaben wie Vor- und Nachname, Titel und Anrede, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige Kennungen, Daten über die Zahlungsabwicklung (insbesondere Ihre Bankverbindung), Informationen über die von Ihnen genutzten Produkte, Daten über die Vertragsdauer und Vertragsänderungen.

Zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen und Fehlern im Kabelnetz oder am Kabelanschluss nutzt MEDICOM Bestandsdaten im gesetzlich zulässigen Rahmen. Bestandsdaten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.

MEDICOM verarbeitet keine Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.

MEDICOM verarbeitet die Daten im Rahmen eines berechtigten Interesses zur Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit und Informationssicherheit, Vertriebs und Unternehmenssteuerung, Geltendmachung rechtlicher Ansprüche, Werbung (soweit Sie dieser Nutzung nicht widersprochen haben), Inkasso und Risikosteuerung. Diese Datenverarbeitungen finden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Datenminimierung und soweit möglich in pseudonymisierter und/oder aggregierter Form statt. MEDICOM erteilt Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung oben genannter Zwecke benötigen. Zur Vertragsabwicklung und -betreuung sind in unserem Auftrag verschiedene Unternehmen tätig, im Bedarfsfall: Druckereien (z. B. zur Rechnungslegung), Vertriebsagenturen, Abrechnungsdienstleister, Servicepartner, die für die Störungsbehebung beziehungsweise Herstellung/Installation zuständig sind, behördliche- und Wirtschaftsprüfer, Inkassobüros. Diese Unternehmen erhalten zur Durchführung ihrer Tätigkeit in unserem Auftrag personenbezogene Daten. Die Weitergabe ist ausschließlich auf die Durchführung der jeweiligen Tätigkeit bezogen und eine darüberhinausgehende Nutzung durch die Auftragnehmer untersagt. Diese Auftragsverarbeiter sind vertraglich

Stand: Dezember 2021

BWA * = Breitband-Wohnungs-Anschluss

PBV ** = Private Breitband-Verteilanlage

 

Vertragsbedingungen Versorgungsvereinbarung

  1. Einwilligung des Grundstückeigentümers; Umfang

Der Grundeigentümer oder Verfügungsberechtigte (Eigentümer) genehmigt ausschließlich MEDICOM das Errichten und Betreiben einer privaten Breitband-Verteilanlage (PBV**) auf den vereinbarten Grundstücken bzw. in den vereinbarten Gebäuden. Hierzu gehört das Anbringen aller Vorrichtungen sowie die Durchführung aller Arbeiten die zu Herstellung der Anlage, deren Instandhaltung, Änderung, Erweiterung und Verbindung zu Nachbarhäusern erforderlich sind.
MEDICOM ist berechtigt, mit Wohnungsinhabern und Mietern Verträge über die Kabelanschlussnutzung abzuschließen. Bei Mieterwechsel wird sich der Eigentümer bemühen, dass der von MEDICOM angebotene Kabelanschluss und die damit verbundenen Kosten vom Nachmieter übernommen werden. Gleiches gilt auch bei der bisher noch nicht angeschlossenen Wohneinheit.
Zur Ausführung ihrer Tätigkeit wird MEDICOM bzw. der von ihr Beauftragten nach vorheriger Abstimmung Zutritt zu den betreffenden Grundstücken, Gebäuden und Räumen gewährt.

  1. Installation der Breitband-Verteilanlage

Die Installation der Anlage erfolgt durch MEDICOM bzw. durch anerkannte Fachunternehmen. MEDICOM garantiert die Verwendung von zugelassenem Material und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen.

  1. Art und Weise der Installation; Leistungsführung

Die Anlage wird im Gebäude auf Putz installiert, es sind jedoch nach Möglichkeit vorhandene Leerrohre und Versorgungsschächte zu benutzen. Die Leitungsführung ist im Einvernehmen mit dem Eigentümer und unter Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen vorzunehmen.

  1. Beschädigung von Gebäuden und Grundstück; Schadenersatz

Falls infolge der Vorrichtungen und Arbeiten Beschädigungen des Grundstückes oder des Gebäudes eintreten, ist MEDICOM zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung verpflichtet. Bei Schadenersatzansprüchen des Vertragspartners haftet MEDICOM für von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Personen- und Sachschäden, die bei Errichtung und Betrieb der Anlage entstehen, bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro pauschal je Schadensereignis.

  1. Instandhaltung der Anlage und Entstörung

MEDICOM verpflichtet sich, die Anlage in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu halten und auftretende Störungen und Schäden unverzüglich zu beheben.

  1. Rechtsnachfolge

MEDICOM ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten und Rechte auf geeignete Dritte zu übertragen. Bei einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks ist der Eigentümer gehalten, den Erwerber zur Einhaltung der vorstehenden Versorgungsvereinbarung zu verpflichten.

  1. Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber zahlt, für die Leistungen der MEDICOM ein Einmalentgelt sowie ein monatliches Entgelt, entsprechend des umseitig unterzeichneten Auftrages.
Sind in Einzelfällen für die Errichtung des BWA ungewöhnlich hohe Installationsaufwendungen notwendig, so werden diese nach gesonderter Vereinbarung separat in Rechnung gestellt.
Das Einmalentgelt wird mit der Anbindung fällig. Das monatliche Entgelt ist jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats fällig, beginnend mit der Betriebsbereitstellung des BWA für den Auftraggeber bzw. Anschlussnutzer.
Erfolgt die Betriebsbereitstellung bis zum 15. eines Monats, so wird der angebrochene Monat zur Hälfte berechnet. Erfolgt die Betriebsbereitstellung nach dem 15. eines Monats, so beginnt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers mit dem Folgemonat.
Vorübergehende Beeinträchtigung der PBV berechtigen nicht zur Minderung der Entgelte.
Die Kabelentgelte werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Bei Lastschriftrückbuchung trägt der Auftraggeber die anfallenden Bankgebühren. Pro Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr (Rücklastkosten) in Höhe von 5,00€ fällig. Erlischt das SEPA-Mandat aufgrund einer Lastschriftrückbuchung werden die fälligen Kabelentgelte auf 1/4jährliche Rechnungsstellung im Papierformat umgestellt. Für den Mehraufwand wird pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50€ berechnet.
MEDICOM stellt dem Auftraggeber kostenlos Rechnungen in elektronischer Form zur Verfügung (E-Mail-Rechnung, PDF). Zur Teilnahme am E-Rechnungsverfahren nennt der Auftraggeber der MEDICOM eine von ihm dauerhaft genutzten E-Mail-Adresse, die im MEDICOM-System hinterlegt wird. MEDICOM wird dem Auftraggeber sodann unter dieser E-Mail-Adresse die E-Rechnung übersenden. Der Aufraggeber ist verpflichtet, MEDICOM über Änderungen dieser E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Sofern die Übersendung der E-Rechnung nicht möglich ist, wird der Rechnungsdruck/die Rechnungsübersendung bis auf Meldung des Aufraggebers eingestellt.
MEDICOM ist berechtigt für jede gewünschte Rechnung in Papierform ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50€ zu erheben. Kunden, die bezüglich des MEDICOM-Vertrages zum Vorsteuerabzug gem. § 14 UStG berechtigt sind, erhalten auf Wunsch eine kostenlose Rechnung in Papierform.
Erteilt der Auftraggeber kein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt eine 1/4jährliche Rechnungsstellung. Sofern die Rechnung nicht per Email zugestellt werden kann, wird hier pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50€ fällig.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Entgelte in Verzug, so kann MEDICOM den BWA auf Kosten des Auftraggebers sperren; ist der Auftraggeber mit den Entgelten mehr als drei Monate im Verzug, so ist MEDICOM berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen; in diesem Fall werden die Entgelte für die verbleibende Vertragsdauer auf einmal zur Zahlung fällig.
MEDICOM ist berechtigt, die Entgelte bei Erhöhung ihres Leistungsangebotes oder ihrer Kosten anzupassen. Die Anpassung ist dem Auftraggeber einen Monat im Voraus mitzuteilen. Sollten sich die monatlichen Entgelte um mehr als 10 % (exklusive MwSt.) erhöhen, so kann der Auftraggeber diesen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung schriftlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn die Entgeltanpassung aufgrund einer Erhöhung der Portogebühren erfolgt.
Mit der Zahlung des monatlichen Entgeltes sind alle Leistungen der MEDICOM abgegolten; dem Auftraggeber entstehen keine Kosten für die Instandhaltung der PBV bis zur Errichtung eines BWA, noch Kosten für die Wartung der von der MEDICOM errichteten PBV.
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, auf seinem Grundstück bzw. in der Wohnung die Vorrichtung anbringen und alle Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Errichtung des BWA bzw. zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Erweiterung der PBV erforderlich sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, MEDICOM die Installation zusätzlicher Anschlussdosen an eine von MEDICOM betriebenen PBV unverzüglich anzuzeigen.
Die Installation zusätzlicher Anschlussdosen hat fachgerecht und ohne Störungen für die PBV auf seine Kosten zu erfolgen. Wartung und Störungsbeseitigung für zusätzliche Anschlussdosen erfolgen kostenlos durch den Störungsdienst der MEDICOM, wenn die zusätzlichen Anschlussdosen durch das von MEDICOM, mit der Errichtung der PBV bzw. BWA beauftragte Fachunternehmen installiert werden.
Der Auftraggeber bzw. Anschlussnutzer ist verpflichtet, MEDICOM oder dem von ihr benannten Störungsdienst alle Störungen und Schäden an der PBV einschließlich des BWA unverzüglich anzuzeigen.

  1. Neue Techniken

Wenn sich künftig andere, insbesondere leistungsfähigere oder preiswertere Technologien ergeben, um die Grundstücke und Gebäude mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen zu versorgen, ist der Eigentümer mit einer Versorgung durch MEDICOM einverstanden.

  1. Vertragsdauer; Beendigung des Vertrages

Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der Vertragsparteien und wird auf die Dauer von zehn Jahren ab Inbetriebnahme der Breitbandverteilanlage geschlossen. Er verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf schriftlich, per Einschreiben, gekündigt wird. Bei Vertragsbeendigung ist MEDICOM berechtigt, dem Eigentümer die Anlage zum Zeitwert anzubieten, sie stillzulegen oder sie zu entfernen.

  1. Datenschutzerklärung

MEDICOM verarbeitet die zur Erbringung und Abrechnung der Dienstleistungen (Breitbandkabelanbindung/Breitbandkabelanschluss) erforderlichen Bestandsdaten im gesetzlich zulässigen Rahmen. Daten, die uns im Vorfeld des Vertragsabschlusses mitgeteilt werden, werden zur vorvertraglichen Beratung und Vertragsbegründung genutzt.
Bestandsdaten sind Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertrages erhoben und verarbeitet werden. Zu den Bestandsdaten gehören Angaben wie Vor- und Nachname, Titel und Anrede, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige Kennungen, Daten über die Zahlungsabwicklung (insbesondere Ihre Bankverbindung), Informationen über die von Ihnen genutzten Produkte, Daten über die Vertragsdauer und Vertragsänderungen.
Zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen und Fehlern im Kabelnetz oder am Kabelanschluss nutzt MEDICOM Bestandsdaten im gesetzlich zulässigen Rahmen. Bestandsdaten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.
MEDICOM verarbeitet keine Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.
MEDICOM verarbeitet die Daten im Rahmen eines berechtigten Interesses zur Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit und Informationssicherheit, Vertriebs- und Unternehmenssteuerung, Geltendmachung rechtlicher Ansprüche, Werbung (soweit Sie dieser Nutzung nicht widersprochen haben), Inkasso und Risikosteuerung. Diese Datenverarbeitungen finden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Datenminimierung und soweit möglich in pseudonymisierter und/oder aggregierter Form statt. MEDICOM erteilt Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung oben genannter Zwecke benötigen. Zur Vertragsabwicklung und –betreuung sind in unserem Auftrag verschiedene Unternehmen tätig, im Bedarfsfall: Druckereien (z. B. zur Rechnungslegung), Vertriebsagenturen, Abrechnungsdienstleister, Servicepartner, die für die Störungsbehebung beziehungsweise Herstellung/Installation zuständig sind, behördliche- und Wirtschaftsprüfer, Inkassobüros. Diese Unternehmen erhalten zur Durchführung ihrer Tätigkeit in unserem Auftrag personenbezogene Daten. Die Weitergabe ist ausschließlich auf die Durchführung der jeweiligen Tätigkeit bezogen und eine darüberhinausgehende Nutzung durch die Auftragnehmer untersagt. Diese Auftragsverarbeiter sind vertraglich verpflichtet, die Daten nach Durchführung ihrer Tätigkeit für uns zu löschen.

  1. Schlussbestimmung

Diese Vereinbarung gilt von MEDICOM als angenommen, soweit sie nicht innerhalb von 30 Tagen von dieser abgelehnt wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: September 2019

BWA* = Breiband-Wohnungs-Anschluss
PBV ** = Private Breitband-Verteilanlage